Aktenzeichen 3 StR 39/11

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RCN:
RCNZ2DFPYFJTN3S88D

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.06.2011

Verständigung im Strafverfahren: Bindungswirkung von Zusagen des Gerichts bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung im Vorfeld einer verfahrensbeschleunigenden Absprache

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