Aktenzeichen 4 StR 518/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:300720B4STR518.19.0
RCN:
RCNZ2BZ6T962HUP7EM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.07.2020

Gesonderte Verhängung einer Gesamtgeldstrafe neben Freiheitsstrafe bei Tatmehrheit: Begründungserfordernis bei Nichtanwendung der Ausnahmevorschrift

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 518/19
Bundesgerichtshof, 4 StR 518/19, 30.07.2020.
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