Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung: Drittzahlung als nur geringfügige Abweichung von der vereinbarten Zahlungsweise im Zusammenhang mit dem externen Cash Management-System eines Konzerns; Abtretung des Rückgewähranspruchs durch den einen an den anderen Insolvenzverwalter - Baumarkt
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