Aktenzeichen IX ZR 16/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:120919UIXZR16.18.0
RCN:
RCNZ23S78L5PAJPGHA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.09.2019

Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung: Drittzahlung als nur geringfügige Abweichung von der vereinbarten Zahlungsweise im Zusammenhang mit dem externen Cash Management-System eines Konzerns; Abtretung des Rückgewähranspruchs durch den einen an den anderen Insolvenzverwalter - Baumarkt

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 16/18
Bundesgerichtshof, IX ZR 16/18, 12.09.2019.
Az. 2 U 25/17
Oberlandesgericht Köln, 2 U 25/17, 18.12.2017.
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