Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen Blanketttatbeständen und ausfüllender Behördenentscheidung - hier: Verletzung des Bestimmtheitsgebots (Art 103 Abs 2 GG) durch Auferlegung einer Geldbuße gem § 62 Abs 1 Nr 3 BImSchG aufgrund einer nicht hinreichend bestimmten immissionsschutzrechtlichen Nebenbestimmung - Gegenstandswertfestsetzung auf 10000 Euro
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