Aktenzeichen VII ZR 173/13

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RCNYZ2EXZMKTVC8AFG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.03.2015

Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts: Vertretungsregelung bei dauerhafter Verhinderung des Vorsitzenden Richters am Berufungsgericht

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