Aktenzeichen VI ZR 476/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:171115UVIZR476.14.0
RCN:
RCNYW5JHALW2QKB9QM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.11.2015

Arzthaftungsprozess: Abgrenzung zwischen ärztlichem Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung bei Notwendigkeit und Dringlichkeit der diagnostischen Abklärung einer koronaren Herzerkrankung

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 476/14
Bundesgerichtshof, VI ZR 476/14, 17.11.2015.
Az. 5 U 152/13
Oberlandesgericht Köln, 5 U 152/13, 05.11.2014.
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