Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2018
Nichtannahmebeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2" aufgrund einer Folgenabwägung stellt keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) dar
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