Aktenzeichen V ZB 259/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:251018BVZB259.17.0
RCN:
RCNYVQWATFSRDFL4TE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.10.2018

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei falsch adressiertem und sodann korrigiertem Schriftsatz

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 259/17
Bundesgerichtshof, V ZB 259/17, 25.10.2018.
Az. 8 U 3643/17
OLG München, 8 U 3643/17, 28.11.2017.
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