Aktenzeichen 2 StR 317/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:181120U2STR317.19.0
RCN:
RCNYUSMYLHFQHRFM6N

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.11.2020

Gewährung eines Vorteils als Gegenleistung für die Vornahme einer Diensthandlung durch Verletzung von Dienstpflichten: Abgrenzung der Bestechlichkeit und Bestechung von der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

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