Aktenzeichen 1 StR 202/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:070916B1STR202.16.0
RCN:
RCNYTLHUGN3E4ULF2C

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.09.2016

Verabredung zum schweren Bandendiebstahl: Tatverhinderung; Rücktritt von der Verbrechensverabredung; Prüfung von Strafmilderungsgründen

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