Aktenzeichen 4 StR 338/10

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RCN:
RCNYR9YKWGJKW8JGF4

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.01.2011

Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch Weitergabe der ausgespähten Kartendaten

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