Aktenzeichen B 3 P 1/18 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2019:260919UB3P118R0
RCN:
RCNYR9EHL8M8WL7TNW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 26.09.2019

Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung und Anpassung von Pflegesätzen sowie Entgelten für Unterkunft und Verpflegung - Bemessung der Höhe eines Gewinn- bzw Risikozuschlags - Rechtswidrigkeit einer pauschalen Orientierung an der für die Verzinsung von Sozialleistungen geltenden 4%-Regelung - Sachaufklärung von Amts wegen - interne Plausibilitätskontrolle - externer Vergleich - in Blick nehmen der Sicherstellung der Versorgung der Versicherten - Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Beitragssatzstabilität - Gewährung einer schriftlichen Stellungnahme der Interessenvertretung der Heimbewohner - Ermessen der Schiedsstelle - Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit und Angemessenheit in eigener Verantwortung - Berechtigung zu Einholung von Sachverständigengutachten - Bemessung der von den Versicherten allein zu tragenden Entgelte für Unterkunft und Verpflegung - Refinanzierung prognostischer Gestehungskosten

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Verfahrensgang

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Az. B 3 P 1/18 R
Bundessozialgericht, B 3 P 1/18 R, 26.09.2019.
Az. 5 P 3/16
Bundesverwaltungsgericht, 5 P 3/16, 28.02.2017.
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