Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.08.2011
Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners; Selbstbeschaffung der Befundtatsachen durch den medizinischen Sachverständigen