Aktenzeichen VI ZR 106/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:090118BVIZR106.17.0
RCN:
RCNYN2264PU5L8TBZR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.01.2018

Beweisaufnahme: Tatrichterlicher Verzicht auf Einholung eines beantragten Sachverständigengutachtens auf Grund eigener Sachkunde

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