Aktenzeichen I ZB 27/13

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RCNYLFD8GGHTYZYC8K

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.03.2014

Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Vertretungsmangel; mehrere Inhaber einer Marke als Bruchteilsgemeinschaft; notwendige Streitgenossenschaft - VIVA FRISEURE/VIVA

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 27/13
Bundesgerichtshof, I ZB 27/13, 13.03.2014.
Az. 29 W (pat) 119/11
Bundespatentgericht, 29 W (pat) 119/11, 23.03.2013.
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