Aktenzeichen 2 BvR 1188/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200729.2bvr118818
RCN:
RCNYJH433X47KBSRFA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.07.2020

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) bei fehlender Angemessenheit der Wohnungsdurchsuchung aufgrund schwachen Anfangsverdachts, Verfügbarkeit grundrechtsschonender Ermittlungsmaßnahmen und geringer Auffindevermutung - Abweichung von anthropologischem Identitätsgutachten nur aufgrund durchgreifender Einwände und nach Erwägung milderer Mittel

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