Nichtannahmebeschluss: Gemeinsame Ausführung mehrerer Strafgefangener zu einem Facharzttermin verletzt Betroffenen nicht in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Zur Zulässigkeit isolierter Feststellungsanträge in Verfahren gem §§ 109ff StVollzG - hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG - jedoch bei Zurückverweisung keine günstigeres Ergebnis zu erwarten, da erstinstanzliche Entscheidung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
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