Aktenzeichen 2 BvR 739/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rs20200213.2bvr073917
RCN:
RCNYGMY6MGG7JR9Q4D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 28.09.2023

Sofortige Kostenbeschwerde eines in eigener Sache tätigen Rechtsanwalts im Verfassungsbeschwerdeverfahren teilweise erfolgreich - Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für Akteneinsichtnahme - Ersatz notwendiger Auslagen umfasst keine unangeforderten Mehrfertigungen anwaltlicher Schriftsätze (Abgrenzung zu BVerfGE 65, 72)

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Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 01.12.2020

Anordnung der Auslagenerstattung auch für das Eilverfahren - Gegenstandswertfestsetzung

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 13.02.2020

Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ ) mit Art 23 Abs 1 S 3 GG iVm Art 79 Abs 2 GG unvereinbar und nichtig - "Recht auf Demokratie" (Art 38 Abs 1 S 1, Art 20 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 79 Abs 3 GG) vermittelt rügefähiges Recht auf Einhaltung der Formen der Art 23 Abs 1 S 2, S 3 GG Art 79 Abs 2 GG bei Übertragung von Hoheitsrechten (formelle Übertragungskontrolle) - EUEPatGÜbk als "vergleichbare Regelung" iSd Art 23 Abs 1 S 3 GG - Übertragung von Rechtsprechungsaufgaben als inhaltliche Änderung des GG - Sondervotum: Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis insgesamt unzulässig

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