Aktenzeichen VII ARZ 1/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:081020BVIIARZ1.20.0
RCN:
RCNYFXXK48LPYJG983

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.10.2020

Beantwortung einer Divergenzvorlage zum Schadensersatz statt der Leistung: Bemessung anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten; Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Architekten wegen im Bauwerk verwirklichter Planungs- und Überwachungsfehler

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Verfahrensgang

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Az. VII ARZ 1/20
Bundesgerichtshof, VII ARZ 1/20, 08.10.2020.
Az. V ZR 33/19
Bundesgerichtshof, V ZR 33/19, 12.03.2021. Bundesgerichtshof, V ZR 33/19, 13.03.2020.
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