Aktenzeichen 2 BvR 1282/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rs20161027.2bvr128211
RCN:
RCNYF5MNP7ZQULP252

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 27.10.2016

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 30.06.2015

Begrenzte Befugnis des (Landes-)Parlaments zum Erlass von Einzelpersonengesetzen - hier: Verleihung des Körperschaftstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz mit Gewaltenteilungsgrundsatz (Art 20 Abs 2 S 2 GG) unvereinbar - Art 61 S 2 der Bremischen Verfassung (juris: Verf BR) nichtig - Verletzung der beschwerdeführenden Religionsgesellschaft in Grundrecht aus Art 4 GG iVm Art 140 GG, Art 137 Abs 5 S 2 WRV - keine Bedenken gegen Zweitverleihungsverfahren - abweichende Meinung: keine konstitutive Zweitanerkennung erforderlich

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 1282/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1282/11, 27.10.2016. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1282/11, 30.06.2015.
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