Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.08.2011
Markenrechtsverletzung: Übergang zu einer kumulativen Klagehäufung in der Revisionsinstanz bei alternativer Verfolgung von Ansprüchen aus verschiedenen Kennzeichenrechten in den Tatsacheninstanzen; Offenkundigkeit der Bekanntheit einer Marke; Entwicklung eines Zeichens zu einer gebräuchlichen Bezeichnung; Ausnutzung der Unterscheidungskraft und Wertschätzung der bekannten Marke bei nicht bestehender Verwechslungsgefahr - TÜV II