Aktenzeichen 4 StR 503/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:100620B4STR503.19.2
RCN:
RCNYCBQVXVQKZA8HZ3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.06.2020

Strafverfahren gegen einen Apotheker wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Abrechnungsbetrug: Zulässigkeit der Revision wegen fehlenden Sachgrunds einer Fristsetzung für eine Beweisantragsstellung; Wirksamkeit der Einziehungsanordnung

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 503/19
Bundesgerichtshof, 4 StR 503/19, 10.06.2020.
Az. 2 BvR 1373/20
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1373/20, 09.08.2023.
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