Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Haftanordnung unter Verstoß gegen die Pflicht zur Benachrichtigung einer Vertrauensperson verletzt grundrechtsgleiches Recht des Inhaftierten aus Art 104 Abs 4 GG - allerdings keine Aufhebung der Haftanordnung - Nichtbeiziehung der Ausländerakte bei Entscheidung über Anordnung der Sicherungshaft verstößt gegen Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG - Verfassungsbeschwerde insofern allerdings wegen Subsidiarität unzulässig - Gegenstandswertfestsetzung
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