Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen §§ 107, 129 Abs 4 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften - Verwertungsgesellschaftengesetz) gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig - Einigungsvorschlag der Schiedsstelle (§ 105 VGG) im Verfahren gem §§ 107, 129 VGG vollumfänglich überprüfbar - Rechtswegerschöpfung bzgl einer etwaigen Sicherheitsanordnung daher zumutbar
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