Aktenzeichen IV ZR 221/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:310321UIVZR221.19.0
RCN:
RCNY9FCFCDRLG4G39J

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 31.03.2021

Inhaltskontrolle von Rechtsschutzversicherungsbedingungen: Abhängigkeit des so genannten verstoßabhängigen Versicherungsfalles auch von den gegnerischen Tatsachenbehauptungen im Ausgangsrechtsstreit; Leistungsausschluss für Ausgangsstreitigkeiten über die Ausübung von Widerrufs- oder Widerspruchsrechten bei vor Beginn des Versicherungsschutzes abgeschlossenen Darlehens- oder Versicherungsverträgen; Verpflichtung eines Versicherers zur Information über die Unwirksamkeit einer Klausel seiner Allgemeinen Versicherungsbedingungen

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 221/19
Bundesgerichtshof, IV ZR 221/19, 31.03.2021.
Az. 20 U 111/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 111/18, 11.07.2019.
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