Zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (juris: TKÜNReglG) - teilweise Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerden wegen Verfristung - keine Verletzung des Zitiergebots (Art 19 Abs 1 S 2 GG) - § 100a Abs 2, Abs 1 Nr 2, Abs 4 S 1 StPO hinreichend bestimmt und verhältnismäßig - keine Bedenken gegen Regelungen zur Benachrichtigungspflicht (§ 101 Abs 4-6 StPO) - Differenzierung des § 160a StPO bzgl Zeugnisverweigerungsberechtigten ebenfalls unbedenklich
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