Aktenzeichen 2 BvR 1432/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20121024.2bvr143211
RCN:
RCNY7GYQ9PLURVN66N

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 24.10.2012

Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Substantiierung gem §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG

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