Aktenzeichen VII ZR 72/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.09.2012

Werklohnanspruch des Nachunternehmers: Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers bei zur gerichtlichen Klärung eines Vertragsstrafenanspruchs des Bestellers wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung

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