Aktenzeichen 2 BvR 1823/13

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RCNY3ZGC5JXTEYYPCQ

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.05.2014

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: unzureichende Gewährung effektiven Rechtsschutzes im fachgerichtlichen Eilverfahren durch mangelnde Sachaufklärung - Anspruch eines Strafgefangenen auf Krankenbehandlung (§ 58 StVollzG) - hier: Verletzung der Grundrechte eines Strafgefangenen aus Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG und Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung bzgl der Notwendigkeit sofortiger Krankenbehandlung

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