Aktenzeichen XI ZR 168/08

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RCNY2XM59DUN5NCARR

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.02.2011

Schiedsvereinbarung: Auslegung eines formularmäßigen Schiedsvertrages zwischen einem Terminoptionsvermittler und einem Anleger bezüglich der Geltung des Vertrages für dessen Ansprüche gegen Dritte und Rechtzeitigkeit der Einrede des Schiedsvertrages

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Verfahrensgang

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Az. XI ZR 168/08
Bundesgerichtshof, XI ZR 168/08, 08.02.2011.
Az. 9 U 157/07
Oberlandesgericht Köln, 9 U 157/07, 08.04.2008.
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