Aktenzeichen 2 ARs 426/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:190117B2ARS426.16.0
RCN:
RCNY2RHRWKSX34UPF2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.01.2017

Einstweilige Unterbringung: Zuständiges Gericht für die Genehmigung einer medizinischen Zwangsmedikation

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