Aktenzeichen VIII ZR 394/12

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RCNXZUSYMCY4A6NJJD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.09.2014

Internatonaler Warenkauf: Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung; Wegfall des Erfüllungsinteresses des Käufers; Aufrechnung gegenseitiger Geldforderungen

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