Aktenzeichen XII ZB 613/12

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RCNXZNJ88LHMHL77PS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.11.2013

Versorgungsausgleich: Interne Teilung eines sicherheitshalber abgetretenen Anrechts aus einer privaten Lebensversicherung; Berücksichtigung von nach Erlass der angefochtenen Entscheidung eingetretener Umstände in der Rechtsbeschwerde

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