Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.07.2014
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 63, 67d StGB) verletzt bei unzureichender fachgerichtlicher Sachaufklärung Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG
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