Aktenzeichen V ZR 330/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:080319UVZR330.17.0
RCN:
RCNXZ3J8TP3QND97Q8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.03.2019

Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit; Unzulässigkeit einer Nutzung im Rahmen der Zweckbestimmung

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