Aktenzeichen 4 StR 589/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:191217B4STR589.17.0
RCN:
RCNXYTYWX5YD6GBUEH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.12.2017

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Anwendung der unterschiedlichen Fassungen der Vorschriften über den Verfall nach Gesetzesänderung

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