Aktenzeichen 2 BvR 3030/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160119.2bvr303014
RCN:
RCNXWYKPP6DEGMLQM5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 19.01.2016

Nichtannahmebeschluss: durch Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse eines Inhaftierten - auch bei Verurteilung zu lebenslanger Haft keine Versagung jeglicher Lockerungsperspektiven mit der Begründung, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus - hier: mangels substantiierter Begründung einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde

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