Aktenzeichen V ZR 163/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:040518UVZR163.17.0
RCN:
RCNXWB5E7J9RR57DQA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.05.2018

Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der in der Teilungserklärung enthaltenen Kostentragungsregelung für zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmte Einrichtungen

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