Markenbeschwerdeverfahren – "xFORCE (Wort-Bild-Marke)/FOUR X (Unionswortmarke)" – Einrede mangelnder Benutzung – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
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