Aktenzeichen 1 BvR 918/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110125.1bvr091810
RCN:
RCNXSFAZTU2RM2VALM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01.10.2012

Nr 3208 RVG-VV nicht im Rahmen der Gebührenberechnung in Verfassungsbeschwerdeverfahren anwendbar - Berechnung der Gebühren vielmehr aufgrund des Gebührensatzes von 1,6 gem Nr 3206 RVG-VV - Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der vor dem BVerfG geführten Verfahren bereits gem §§ 37 Abs 2 S 1 iVm § 14 Abs 1 RVG

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Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 16.05.2011

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 25.01.2011

Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Auslegung des § 1578 Abs 1 S 1 BGB unter Heranziehung der in der höchstrichterlichen Rechtssprechung entwickelten Dreiteilungsmethode bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts - die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung überschreitender Systemwechsel, bei dem die gesetzgeberischen Grundentscheidungen durch eigene Gerechtigkeitsvorstellungen ersetzt werden

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