Aktenzeichen 1 BvR 2569/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170203.1bvr256916
RCN:
RCNXR6WWNYYC4DAHAB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.02.2017

Stattgebender Kammerbeschluss: Schutzanspruch des Kindes gegenüber dem Staat bei Gefährdung des Kindeswohls (Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG iVm Art 6 Abs 2 S 2 GG) - hier: Grundrechtsverletzung durch Anordnung der Rückführung eines (nach Verdacht auf Kindesmisshandlung fremduntergebrachten) Kleinkindes zu seinen leiblichen Eltern unter Abweichung von einem Sachverständigengutachten und ohne zureichende Begründung - Gegenstandswertfestsetzung

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 05.12.2016

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aufrechterhaltung der Fremdunterbringung eines Kleinkindes bei Gefahr eines mehrfachen Wechsels des häuslichen Umfeldes sowie starker Vorbelastung und Gefahr einer körperlichen und seelischen Beeinträchtigung des Kindes - Aktivlegitimation des im fachgerichtlichen Verfahren bestellten Verfahrensbeistands des Kindes

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2569/16
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2569/16, 03.02.2017. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2569/16, 05.12.2016.
Az. 21 UF 56/16
Oberlandesgericht Köln, 21 UF 56/16, 13.10.2016.
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