Aktenzeichen VIII ZR 292/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:100517UVIIIZR292.15.0
RCN:
RCNXQNX9RJNVW9TFNU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.05.2017

(Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter nach der Generalklausel des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zwecks Durchführung eines sozialen Wohngruppenprojekts durch einen Dritten)

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