Aktenzeichen M 8 K 21.1170

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VG München: Urteil vom 19.07.2021

Isolierte Anfechtung eines Widerrufsvorbehalts in der Baugenehmigung, Nebenbestimmungen bei Verwaltungsakten, auf die ein Anspruch besteht, Geeignetheit eines Widerrufsvorbehalts zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit, (keine) Berücksichtigung ungewisser künftiger Ereignisse (Änderung der öffentlichen Straße), Sicherung des 2. Rettungsweges

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