Aktenzeichen VII ZR 230/11

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RCNXMQKPNMFQXKL6S2

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.03.2013

Architektenvertrag: Prüfung der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Bauherrn vor Planung eines Wohnhauses; Verbindlichkeit der Kostenvorstellungen des Auftraggebers im Rahmen der Grundlagenplanung

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