Aktenzeichen 1 BvR 1910/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170801.1bvr191012
RCN:
RCNXMFWVAAHUV7QV8E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 01.08.2017

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs (§ 86b Abs 2 S 2 SGG) bzgl Grundsicherungsleistungen für Unterkunft und Heizung darf nicht generell von Rechtshängigkeit einer Räumungsklage abhängig gemacht werden - Überspannung der Anforderungen an Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes nach § 86b Abs 2 S 2 SGG verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

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