Aktenzeichen 4 U 1050/21

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RCNXKF4MQGJ9TJXY6R

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OLG Dresden: Urteil vom 08.03.2022

Ungerechtfertigte Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk; Erforderlichkeit einer Abmahnung vor der dauerhaften Sperrung auch bei vorherigen Verstößen des Nutzers gegen die Nutzungsbedingungen.

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