Aktenzeichen Au 3 K 15.162

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RCNXKESGXBN5M2XMQ5

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VG Augsburg: Urteil vom 19.05.2015

Meisterprüfung, Täuschung, Verhältnismäßigkeit, Elektrotechnikerhandwerk, Leistungsnachweis, Prüfling, Handwerkskammer, Prüfungsaufgabe, Prüfungsverfahren, Verpflichtungsklage, Prüfungsanspruch, Regelungsqualität, Meisterprüfungsverordnung, ElektroTechMstrV, MPVerfVO, Gesamtbewertung, Chancengleichheit

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