Aktenzeichen VIII ZR 351/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:260820UVIIIZR351.19.0
RCN:
RCNXJYJ93Q53UCS5A7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.08.2020

Kaufvertrag: Eintritt des Leistungserfolgs innerhalb der vom Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung; Rücktritt nach erfolglos abgelaufener Nachbesserungsfrist

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