Aktenzeichen II ZB 19/14

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RCN:
RCNXHGDZC2W4RHXJ6J

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.04.2015

Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Nebenintervention des besonderen Vertreters im Beschlussanfechtungsprozess

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Verfahrensgang

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Az. I-6 W 52/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 W 52/13, 05.08.2014.
Az. II ZB 19/14
Bundesgerichtshof, II ZB 19/14, 28.04.2015.
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