Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Kaupmann" – räumlich beschränktes Recht – keine Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes - Störungs- und Behinderungsabsicht kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden – vertraglich fortbestehendes Namensrecht – Anmelder ging nicht widerlegbar von seiner Berechtigung zur Markenanmeldung aus - Rechtsirrtum schließt Bösgläubigkeit aus - Anmeldung der Marke lässt generellen Benutzungswillen des Markeninhabers grundsätzlich vermuten - Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – Zulassung der Rechtsbeschwerde
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